Rechtliche Grundlage der Erstattung ist die vom Bundesgesundheitsministerium erlassene Testverordnung.
Die können Sie zum Beispiel hier nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/coronatestv_2021-10/BJNR626400021.html
In der Testverordnung ist festgelegt, dass die Abrechnung über die örtliche Kassenärztliche Vereinigung erfolgt. Sie wissen nicht, welche KV für Ihr Unternehmen gilt?
Das Ortsregister listet die jeweilige KV nach PLZ/Ort auf: https://www.kbv.de/media/sp/PLZ_to_KV.pdf
Was wird vergütet? In § 9 bis 12 der Testverordnung ist beschrieben, wofür Sie Erstattungen (abzüglich Verwaltungskostensatz siehe § 8) erhalten können. Beachten Sie bei den Angaben, dass für Nicht-Mitglieder der KV ein höher Verwaltungskostensatz veranschlagt wird.
Erstattungen nach Corona-Testmethode:
· Labordiagnostik via PCR (oder vergleichbarer Nukleinsäurenachweis): 43,56 € je Testung
· PoC-NAT-Test (z.B. mit pluslife Mini Dock): 30,00 €
· Labordiagnostik via Antigen-Test: 15,00 €
· PoC-Antigen-Test und für Eigenanwendung: 3,50 € je Testung
Mehr Info und eine gute Übersicht finden Sie auf der Website des Kassenärztlichen Bundesverbands (KBV): https://www.kbv.de/html/themen_49345.php
Welche Formulare Sie ausfüllen müssen, variiert von KV zu KV. Informieren Sie sich hierzu direkt auf der jeweiligen Website. Beachten Sie: Notwendige Daten sind bis zum 31. Dezember 2024 aufzubewahren. Was zu diesen Daten zählt, ist unter § 7 Abschnitt 5 aufgelistet.
Die vergleichsweise hohe Erstattung macht PoC-NAT-Tests besonders profitabel. Bei MedRhein bieten wir aktuell das kostengünstige NAT-System pluslife Mini Dock.