Entwurf zum Infektionsschutzgesetz

Was ändert sich mit dem neuen Infektionsschutzgesetz? | MedRhein News vom 31.08.2022

Veröffentlicht am 31.08.2022 von MedRhein Team

 

Ein angepasstes Infektionsschutzgesetz? Vorab ist es wichtig zu wissen, dass es sich aktuell noch um einen Gesetzesentwurf handelt. Dieser wurde allerdings gemeinsam vom Gesundheitsminister und Justizminister vorgelegt.

Das Kabinett stimmte dem Entwurf bereits zu, eine Zustimmung von Bundestag im September steht noch aus, ist aber sehr wahrscheinlich

 

Was wird durch den neuen Entwurf abgedeckt?

 

Eine FFP2-Maske vor blauem Hintergrund.

 

Der Geltungsbereich des Infektionsschutzgesetzes ist bundesweit, den Ländern wird dabei die Möglichkeit gegeben, die Maßnahmen zu verschärfen. Das wird vor allem der Fall sein, wenn die Fallzahlen wieder rapide steigen. 

Das sind unsere wichtigsten Inhalte hierzu: 

  • Maskenpflicht 
  • Testpflicht 
  • Reaktionen/Kritik 
  • Einschätzung MedRhein 

 

Maskenpflicht

 

Die Maskenpflicht gilt in der Basisform bundesweit nur im Fernverkehr, in Flugzeugen und in den medizinischen Einrichtungen Krankenhaus und Pflegeheim. 

Hier können die Bundesländer entscheiden, ob sie die Maskenpflicht auf den ÖPNV, Schulen (nur ab 5. Klasse), Veranstaltungen und die Gastronomie ausweiten wollen. 

Für Veranstaltungen und Gastronomie gilt eine Ausnahme von der Pflicht für Geimpfte (eingeschränkt) und Getestete

Masken bestellen

 

Testpflicht

 

Die Testpflicht gilt bundesweit vorerst nur für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Einen Anreiz zum Testen gibt es vor allem bei Event- und Restaurantbesuchen durch die Maskenbefreiung. Mehr Infos finden Sie unter „Reaktionen/Kritik“.

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Reaktionen/Kritik

 

Besonders eine fehlende Masken- und Testpflicht in Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen) stößt auf Empörung, z.B. beim Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes

Es gibt vermehrt Forderungen nach einer Testpflicht in Schulen, allen voran von Schülerseite durch die Landesschülervertretung

 

Einschätzung MedRhein

 

Wir rechnen damit, dass die im Herbst steigenden Zahlen unweigerlich auch die Testverkäufe befeuern werden. So kaufen wir auch ein.  

Die Maßnahmen in dem Entwurf für das Infektionsschutzgesetz sind unzureichend und lassen Bundesländern große Freiheiten. Auf Bundesebene wird so Verantwortung abgeben und Sicherheit eingebüßt. 

Die harsche Reaktion der Gesellschaft ist nachvollziehbar, gerade auch, weil das BMG zuvor viel vor Corona und Influenza im Herbst warnte. Lehrer, Schüler und Eltern sind besorgt, da gerade in der Schule eine Testpflicht für die öffentliche Gesundheit ausschlaggebend sein wird. 

Das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen zu sein. Winter und Herbst stehen aber schon bald vor der Tür. Und auch dieses Jahr wird Corona nicht einfach vorbei sein.

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